Kajakverleihstation KAYAK24 | AGB´s
1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand im einwandfreien technischen Zustand zur Verfügung zu stellen.
2. Der Vermieter haftet für Personen- und Sachschäden in beschränkter Höhe, wenn diese Schäden durch eindeutig schuldhaftes bzw. grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht sind. Ansprüche müssen sofort, spätestens jedoch bei Rückgabe angemeldet werden. Haftungsauschluss gilt für den Fall verdeckter Mängel bzw. Materialmängel. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung und Verschmutzung von Kleidung und persönlicher Ausrüstung, die durch die Benutzung des Mietgegenstandes verursacht werden.
3. Das mindestalter für Mieter beträgt 18 Jahre – an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Mietgegenstände nur abgegeben, wenn sie während der Mietzeit von Erwachsenen beaufsichtigt werden. In dem Fall haftet der unterzeichende Erwachsene.
4. Der Mieter muß sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen. Er erklärt sich mit der Erfassung notwendiger persönlicher Daten einverstanden. Geht aus dem Personaldokument keine Anschrift hervor, muss dieser das Personaldokument oder 100 € als Kaution hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, diese Kaution einzubehalten, wenn der Miegegenstand vom Mieter nicht oder stark beschädigt zurückgegeben wird. Dies entbindet den Mieter nicht von der Haftung über die Differenz bis zum entstandenen Schaden.
5. Der Mietpreis ist bei Unterzeichnen des Mietvertrages zu zahlen.
6. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in einwandfreien Zustand zurückzugeben. Für verursachte Schäden haftet der Mieter in Höhe der Reparaturkosten. Ansprüche sind vom Vermieter sofort bei Rückgabe des Mietgegenstandes geltend zu machen.
7. Ist der Mieter in einen Verkehrsunfall verwickelt, so hat er in jedem Fall die Polizei an den Unfallort zu holen und sich von ihr die Unfallnummmer geben zu lassen. Diese, sowie weitere Angaben zum Unfallhergang muß der Vermieter mitteilen.
8. Der Mieter ist verpflichtet, den von ihm gemieteten Gegenstand gegen Diebstahl zu sichern. Bei Verlust haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes bis zur Höhe des Zeitwertes, wobei der Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen ist.
9. Eine Verlängerung der Mietdauer muß dem Vermieter vor Beendigung der vereinbarten Mietdauer mitgeteilt werden. Wird der Rückgabetermin ohne Vereinbarung um 24 Stunden überzogen, werden zivilrechtliche Schritte eingeleitet.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Potsdam.